LkSG

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Informationen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für Allegion Deutsche Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften

Zuletzt aktualisiert: 16. Dezember 2024

Menschenrechtsbeauftragte

Die Menschenrechtsbeauftragte der Allegion Deutsche Holding GmbH ist Maria Lucena Gómez.

Sollten Sie Fragen oder Kommentare bezüglich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder damit verwandten Themen haben, bitte kontaktieren Sie unsere Menschenrechtsbeauftragte unter:

Email: maria.lucenagomez@allegion.com

Adresse: Spaces Building, Avenue Hermann Debroux 54, 1160 Auderghem– Belgium

Beschwerdeverfahren

Allegions Ethik Hotline (Helpline) steht sowohl Mitarbeiter:innen wie externen Dritten offen um potenzielle oder tatsächliche Bedenken und Fragen mitzuteilen. Sie können uns online unter www.allegion.com/helpline oder via Email unter ethicsandcompliance@allegion.com erreichen. Bdenken werden stets vertraulich behandelt und Sie können sich dafür entscheiden Ihre Bedenken anonym zu übermitteln.

Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter  https://www.allegion.com/corp/en/about/ESG/governance/ethics-and-compliance-program.html.

Grundsatzerklärung der Allegion Deutsche Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften

1. Einleitung / Präambel

Allegion ist bestrebt, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen zu sichern, indem wir wirtschaftlich, ökologisch und sozial verantwortlich handeln. Als weltweit tätiges Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt bewusst. Dies ist auch der Maßstab für unsere Geschäftsaktivitäten entlang unserer gesamten Lieferkette. Wir als Allegion verpflichten uns daher, die Menschenrechte und Umweltstandards bei unserer eigenen Geschäftstätigkeit zu respektieren, dies in unseren globalen Lieferketten aktiv einzufordern und denjenigen, die von Menschenrechts- und Umweltverletzungen betroffen sind, Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Allegion erwartet von seinen Zulieferern, dass sie sich zur Einhaltung der Menschenrechte und der geltenden Umweltstandards verpflichten, angemessene Sorgfaltsprüfungsverfahren einrichten und diese Erwartung an ihre eigenen Zulieferer weitergeben, um die Einhaltung dieser Standards entlang unserer gesamten Lieferkette bis hin zur Rohstoffgewinnung sicherzustellen.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 unterliegt Allegion hinsichtlich der Einhaltung seiner menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („LkSG“). Das Gesetz schreibt unter anderem die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung vor, in der die Strategie des Unternehmens zum Schutz der Menschenrechte und zur Erfüllung seiner Umweltverpflichtungen gemäß §6 Abs. 2 des LkSG dargelegt wird. Zu den Schlüsselelementen dieser Grundsatzerklärung gehören auch eine Beschreibung der Verfahren, die Allegion zur Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen einsetzt, sowie eine Beschreibung der Risiken und Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt für unsere Arbeitnehmer und Zulieferer, die auf der Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse ermittelt werden. Allegion betrachtet die umfassende Risikoanalyse als eine Kernanforderung des LkSG und als wichtige Grundlage für kontinuierliche Fortschritte bei der Wahrnehmung unserer Sorgfaltspflicht in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt.

2. Unser Verständnis der einzuhaltenden Menschenrechts- und Umweltstandards

Zusätzlich zu den Menschenrechts- und Umweltstandards erwarten wir von den Geschäftsführern, Managern und allen anderen Arbeitnehmern von Allegion sowie von unseren Zulieferern, dass sie alle in den Ländern, in denen wir tätig oder ansässig sind, geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards einhalten, und wir erwarten dasselbe von unseren Zulieferern entlang der Lieferkette. Wenn nationale Gesetze oder Vorschriften umfassendere Regelungen enthalten als die bei Allegion geltenden, haben die nationalen Gesetze oder Vorschriften Vorrang. Insbesondere müssen die folgenden Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden:

  1. Menschenrechtsstandards
  1. Keine Kinderarbeit - Allegion duldet keine Form von Kinderarbeit: Es ist unseren Zulieferern untersagt in irgendeiner Weise Kinderarbeit zu unterstützen oder einzusetzen. Die Zulieferer müssen ein Mindestalter für die Beschäftigung festlegen, das dem Alter entspricht, in dem die Schulpflicht nach den Gesetzen und Vorschriften des Beschäftigungsortes endet, das jedoch nicht unter 15 Jahren liegen darf, selbst wenn es nach den örtlichen Gesetzen und/oder Vorschriften legal wäre, jüngere Kinder zu beschäftigen. Die Zulieferer müssen Arbeitnehmern und vergleichbare Mitarbeiter unter 18 Jahren verbieten, gefährliche Aufgaben zu übernehmen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten.
  2. Keine Zwangsarbeit - Allegion duldet keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit: Unsere Zulieferer dürfen keine Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Arbeit, sklavereiähnlichen Praktiken, Leibeigenschaft oder anderen Formen der Beherrschung oder Unterdrückung von Menschen am Arbeitsplatz oder anderen Formen moderner Sklaverei einsetzen. Die Arbeit muss immer freiwillig geleistet werden. Bestrafung, physische und/oder psychische Nötigung und alle Formen des Menschenhandels sind verboten. Die Zulieferer müssen sicherstellen, dass die Arbeitsverhältnisse freiwillig sind und den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumen, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist freiwillig zu kündigen.Die Arbeitnehmer müssen die Kontrolle über ihre Ausweispapiere (z. B. Reisepass, Arbeitserlaubnis und alle anderen persönlichen Dokumente) behalten können und dürfen nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder gezwungen werden, unfreiwillig eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft zu nutzen, ohne dass dafür ein legitimer arbeitsbezogener Grund vorliegt.
  3. Keine Diskriminierung - Allegion ist der Gleichbehandlung verpflichtet und duldet keine Form der Diskriminierung: Unsere Zulieferer müssen sicherstellen, dass jede Form von Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Einschüchterung, Belästigung oder ungerechtfertigter Benachteiligung ihrer Arbeitnehmer und in ihrem Arbeitsumfeld vermieden wird. Das Geschäftsverhalten der Zulieferer darf daher nicht durch Gründe der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der Nationalität, der sexuellen Orientierung, des Gesundheitszustands, einer Behinderung oder der politischen Meinung beeinflusst werden. Die Zulieferer müssen sich verpflichten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Gleichbehandlungsstandards an allen ihren Standorten und in allen Geschäftsbereichen eingehalten werden. Eine Ungleichbehandlung liegt insbesondere dann vor, wenn für eine gleichwertige Arbeit ein ungleiches Entgelt gezahlt wird.
  4. Angemessene Arbeitszeiten - Allegion verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren Arbeitszeitregelungen: Unsere Zulieferer müssen alle geltenden anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie die verbindlichen Industriestandards in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen einhalten.
  5. Faire Entlohnung - Allegion setzt sich für eine faire Entlohnung ein: Unsere Zulieferer dürfen ihren Arbeitnehmern nicht weniger als den Mindestlohn zahlen, der in den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, den anwendbaren Tarifverträgen und in Übereinstimmung mit den Branchenstandards festgelegt ist. Diese Entlohnung sollte mindestens existenzsichernd sein und die Grundbedürfnisse der Arbeiter so weit wie möglich abdecken und den Arbeitern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern. Die Zulieferer sind verpflichtet, die Arbeiter direkt, vollständig und pünktlich zu bezahlen.
  6. Sicherer und gesunder Arbeitsplatz - Für Allegion hat der Schutz und die Förderung der Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer in seinen Lieferketten höchste Priorität: Allegion erwartet von seinen Zulieferern, dass sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz einhalten. Darüber hinaus erwartet Allegion von seinen Zulieferern, dass sie in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften (kostenlos) einen Arbeitsplatz mit geeigneten Arbeitsmitteln einrichten, um Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Allegion erwartet von seinen Zulieferern, dass sie ihre Arbeitnehmer regelmäßig entsprechend schulen und unterweisen, Standardarbeitsanweisungen auf der Grundlage geeigneter Risikobewertungen erstellen und die Umsetzung dieser Anweisungen überwachen. Alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes dürfen für die Arbeitnehmer nicht mit Kosten verbunden sein.
  7. Vereinigungsfreiheit - Allegion erkennt das Recht der Arbeitnehmer an, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Tarifverhandlungen zu führen: Die Zulieferer müssen sich verpflichten, das Recht der Arbeitnehmer zu respektieren, Vereinigungen jeglicher Art zu bilden und diesen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und zu streiken. Jegliche Form der Diskriminierung oder Vergeltung aufgrund von Gewerkschafts- oder Vereinigungsaktivitäten der Arbeitnehmer ist verboten.Arbeitnehmervertreter dürfen auch keinen Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierungen ausgesetzt sein und müssen die Möglichkeit haben, am Arbeitsplatz ihre repräsentativen Funktionen wahrzunehmen.
    In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, muss der Zulieferer alternative Möglichkeiten für die unabhängige und freie Vereinigung von Arbeitnehmern zum Zwecke von Tarifverhandlungen vorsehen.
  8. Zusätzliche Menschenrechtsstandards -Den Zulieferern ist unter anderem auch Folgendes untersagt:
    • die Verursachung von schädlicher Bodenverschlechterung, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen oder übermäßigem Wasserverbrauch, der die natürlichen Grundlagen für Nahrung und Trinkwasser oder die Gesundheit eines Menschen beeinträchtigt,
    • die rechtswidrige Räumung oder der rechtswidrige Entzug von Land, Wäldern und Wasser in der Phase des Erwerbs, der Erschließung oder der sonstigen Nutzung von Grundstücken, deren Nutzung den Lebensunterhalt einer Person sichert,
    • der Einsatz privater und öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn dieser zu einer Verletzung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, führen könnte und
    • andere Verhaltensweisen, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstellen könnten.
  1.     Umweltstandards

Allegion misst dem Schutz der Umwelt große Bedeutung bei, denn sie ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen: Die Zulieferer verpflichten sich, sich umwelt- und klimabewusst zu verhalten und die anwendbaren Gesetze, Konventionen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt einzuhalten. Alle Verfahren, Betriebsanlagen und Produktionsmittel, die von unseren Zulieferern und deren Zulieferern entlang der Lieferkette eingesetzt werden, müssen den anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz entsprechen. Die Zulieferer müssen sich insbesondere verpflichten, die folgenden Einschränkungen einzuhalten:

3. Unser Ansatz zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt

Als Industrieunternehmen mit Produktionsstätten und Lieferantenbeziehungen in vielen Ländern und Regionen beeinflussen wir die Situation von Menschen und ihr Lebensumfeld auf vielfältige Weise. Allegion hat daher ein Konzept und eine entsprechende Organisationsstruktur entwickelt, um eine nachhaltige Kultur für die Erfüllung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten gemäß dem LkSG zu schaffen.

Das strategische Ziel von Allegion für das erste Jahr der Anwendung des LkSG in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards ist die bestmögliche und umfassendste Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Dementsprechend ist es unser erstes Ziel für das Geschäftsjahr 2024, alle gesetzlichen Anforderungen des LkSG fristgerecht und vollständig umzusetzen. Dies ist angesichts der globalen Ausdehnung unserer Geschäftstätigkeit und der hohen Komplexität unserer Lieferketten eine besondere Herausforderung.

In den kommenden Jahren werden wir unsere Verfahren, die Risikoanalyse, das Risikomanagement und die daraus abgeleiteten Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt kontinuierlich überprüfen und verbessern, wobei wir die Erkenntnisse und Lehren aus unseren eigenen Aktivitäten sowie die Anregungen externer Interessengruppen berücksichtigen werden.

Dies wird durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Einkauf, externes und internes Qualitätsmanagement, Personalwesen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Risikomanagement und Recht sichergestellt, die gemeinsam mit weiteren Experten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette verantwortlich sind.

Allegion hat einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Umsetzung des Konzepts zur Erfüllung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht bei Allegion zuständig. Der Menschenrechtsbeauftragte ist in erster Linie für die Überwachung, Überprüfung und Beratung der Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 4 Abs. 3 des LkSG zuständig. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet auch direkt an die Geschäftsführung.

Im Folgenden beschreiben wir die Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt, die Allegion auf der Grundlage der Risikoanalyse an seine Führungskräfte, Arbeitnehmer, alle anderen Mitarbeiter und Zulieferer in der Lieferkette hat.

4. Unsere Menschenrechts- und Umweltstrategie: Gemeinsamer Einsatz für Menschenrechte und Umweltschutz

Allegion arbeitet kontinuierlich daran, die Auswirkungen seiner Geschäftsaktivitäten auf die Menschenrechte und die Umwelt im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette zu analysieren, um potenzielle Risiken zu minimieren und zu verhindern, dass sich diese verwirklichen.

5. Menschenrechts- und Umweltstrategie

Alle geschäftlichen Aktivitäten unseres Unternehmens sollten stets im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, dem Verhaltenskodex von Allegion und anderen anwendbaren Unternehmensrichtlinien, Leitlinien und Kodizes stehen. Allegion ist bestrebt, die Anforderungen des LkSG bezüglich der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht so weit wie möglich in die bestehenden Managementsysteme, Vorschriften und Verfahren von Allegion zu integrieren, z. B. in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz, Lieferantenmanagement, Standortmanagement und Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften, falls zutreffend. Allegion integriert die Anforderungen des LkSG auch in sein unternehmensweites Compliance-Management-System.

Zu diesem Zweck hat Allegion ein Konzept zur Erfüllung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten erstellt, das sich durch ein integriertes und interdisziplinäres Risikomanagementsystem auszeichnet, das eine Risikoanalyse, Prozesse für Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, die Aufrechterhaltung eines Beschwerdeverfahrens sowie Dokumentation und Berichterstattung umfasst.

Um einen einheitlichen Mindeststandard zu gewährleisten, sind darin wesentliche Bestandteile des Allegion-Konzepts zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten darin geregelt, u. a.:

6. Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferkette

Die Aufrechterhaltung nachhaltiger und fairer Lieferketten ist ein Kernelement unserer Bemühungen im Hinblick auf unsere Menschenrechtsstrategie. Deshalb erwartet Allegion von allen Zulieferern, dass sie sich zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Geschäftspartner verpflichten. Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner enthält zahlreiche Verhaltenspflichten und schützt vor allem die grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer unserer Zulieferer. Neben der umfassenden Verpflichtung unserer Zulieferer zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen Verhaltensanforderungen gehören dazu auch die oben in dieser Grundsatzerklärung als Mindeststandards aufgeführten Menschenrechts- und Umweltstandards.

Für Allegion ist es wichtig, dass diese Menschenrechts- und Umweltstandards entlang unserer gesamten Lieferkette gelten. Daher sind diese Grundsätze Teil unserer vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Zulieferern. Allegion erwartet von seinen Zulieferern, dass diese sich ebenfalls verpflichten, die Menschenrechte zu respektieren und die Umwelt zu schützen, angemessene Sorgfaltspflichtverfahren einzuführen und diese Grundsätze an ihre eigenen Zulieferer entlang der Lieferkette weiterzugeben.

7. Unser Risikomanagement: Wie wir die Einhaltung von Menschenrechten und den Umweltschutz strukturell sicherstellen

Die Übernahme von Verantwortung für die Menschenrechte und Umwelt ist für Allegion ein Prozess ständiger Verbesserung. Bei der Einrichtung und Umsetzung seines Risikomanagementsystems wird Allegion daher auch die Interessen seiner eigenen Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer der Zulieferer entlang seinen Lieferketten und derjenigen Personen, die anderweitig in einer geschützten Menschenrechts- oder Umweltposition von den wirtschaftlichen Aktivitäten von Allegion oder den wirtschaftlichen Aktivitäten seiner Zulieferer direkt betroffen sein könnten, angemessen berücksichtigen. Darüber hinaus spielt die frühzeitige Erkennung von Menschenrechts- und Umweltrisiken für Allegion im Rahmen eines wirksamen Risikomanagementsystems eine wichtige Rolle.

Im Rahmen der Umsetzung eines wirksamen Risikomanagementsystems stellt Allegion daher sicher, dass ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für die Überwachung der Lieferkette zur Verfügung stehen. Allegion betrachtet wirksame Risikomanagementmaßnahmen als solche, die es ermöglichen, Menschenrechts- und Umweltrisiken zu identifizieren und zu minimieren und eine Haftung für Menschenrechts- oder Umweltverstöße zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren, wenn Allegion die fraglichen Risiken oder Verstöße in der Lieferkette verursacht oder zu diesen beigetragen hat. Unser Risikomanagement zielt darauf ab, die Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in unserem operativen Geschäft präventiv anzugehen und die wichtigsten Risikobereiche zu priorisieren.

Unser Risikomanagement besteht daher insbesondere aus den folgenden Elementen:

Das Risikoanalyse- und Risikomanagementsystem von Allegion wird laufend und mindestens einmal jährlich aktualisiert. Außerdem führen wir bei Bedarf eine neue Risikoanalyse durch, z. B. wenn sich die Risikosituation in der Lieferkette ändert. Gleiches gilt für das Risikomanagementsystem, das wir auf der Grundlage aktueller Risikoanalysen kontinuierlich weiterentwickeln und auf seine Wirksamkeit hin überprüfen.

8. In unserem eigenen Geschäftsbereich: Wie wir uns im Einklang mit den Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt verhalten

  1. Risikoanalyse in unserem eigenen Geschäftsbereich - Der eigene Geschäftsbereich von Allegion umfasst alle unsere Aktivitäten im In- und Ausland, die der Herstellung und Verwertung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen dienen.Im Jahr 2024 führt Allegion eine Analyse der Lieferkette anhand eines risikobasierten Ansatzes durch. Diese Risikoanalyse erstreckte sich auf alle Gruppenunternehmen des eigenen Geschäftsbereichs im Sinne von § 2 Abs. 6 des LkSG.
    Allegion wendet auch einen risikobasierten Ansatz an, um potenzielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich zu identifizieren.
    Auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs wird für jeden Verstoß eine Risikokategorie gemäß des LkSG festgelegt. Auf der Grundlage dieser Risikokategorie gemäß des LkSG ergreifen wir geeignete Präventivmaßnahmen, um das Risiko weiterer Verstöße zu mindern. Die Priorisierung basiert auf dem identifizierten Risiko, unserem Beitrag zur Verursachung, dem Grad unseres Einflusses und den Merkmalen des jeweiligen Geschäfts.
    Im Jahr 2025 wird die Risikoanalyse von Allegion weiterentwickelt werden. Insbesondere werden die Kriterien für die abstrakte und konkrete Risikoanalyse gemäß des LkSG überprüft.
  2. Vorbeugende Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich- Allegion hat in seinem Geschäftsbereich eine Reihe von Präventivmaßnahmen ergriffen, um Menschenrechts- oder Umweltrisiken zu vermeiden oder zu minimieren.Zusätzlich zu den implementierten Vorschriften des LkSG werden verschiedene andere Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
    • Die Umsetzung der in dieser Grundsatzerklärung dargelegten Menschenrechtsstrategie in den relevanten Geschäftsprozessen,
    • die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, die identifizierte Risiken verhindern oder minimieren,
    • die Durchführung von Schulungen in den relevanten Unternehmensbereichen (z. B. Einkauf, Recht, Personalwesen, Arbeitsschutz, internes und externes Qualitätsmanagement) und
    • die Durchführung von risikobasierten Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie im der eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens.
    • Die Schulung stützt sich insbesondere auf den Verhaltenskodex von Allegion und den Verhaltenskodex für Geschäftspartner sowie auf diese Grundsatzerklärung. Darüber hinaus werden wir unsere Einkaufsabteilung und Arbeitnehmer aus anderen relevanten Bereichen (Rechtsabteilung, Personalabteilung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, internes und externes Qualitätsmanagement) im Rahmen unseres spezifischen Schulungsprogramms schulen.
  3. Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich - Steht eine mögliche Verletzung von Menschen- und Umweltrechten und -rechtsgütern unmittelbar bevor oder ist sie in unserem eigenen Geschäftsbereich aufgetreten, wird unverzüglich der entsprechende Abhilfeprozess eingeleitet. Daher gilt, dass wenn Allegion feststellt, dass eine menschenrechts- oder umweltbezogene Verpflichtung in seinem eigenen Geschäftsbereich oder dem eines direkten Zulieferers verletzt wurde oder die unmittelbare Gefahr besteht, dass eine solche verletzt wird, das Unternehmen sofortige und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreift, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. In seinem eigenen Geschäftsbereich in Deutschland sollte eine solche Abhilfemaßnahme zur Beendigung des Verstoßes führen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland und im eigenen Geschäftsbereich soll die Abhilfemaßnahme so milde wie möglich gehalten werden und in der Regel zur Beendigung des Verstoßes führen.

9. Zusammenarbeit mit unseren Partnern, um Risiken zu erkennen und zu vermeiden

  1. Risikoanalyse unserer Lieferanten - Im Jahr 2024 hat Allegion eine Analyse der Lieferkette nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt. Auf der Grundlage der spezifischen Risiken unter dem LkSG unterziehen wir unsere Zulieferer einer grundlegenden Risikoanalyse und ermitteln ein Risikopotenzial für diese.Auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikoanalyse für bestimmte Zulieferer wird für jeden Zulieferer eine Risikokategorie gemäß des LkSG definiert. Auf der Grundlage dieser Risikokategorie gemäß dem LkSG ergreifen wir geeignete Präventivmaßnahmen, um das Risiko für Zulieferer zu mindern. Die Priorisierung basiert auf dem potenziellen und/oder identifizierten Risiko, unserem Beitrag zur Verursachung, dem Grad unseres Einflusses und den Merkmalen des jeweiligen Geschäfts.
    Im Jahr 2025 wird die Risikoanalyse für Zulieferer von Allegion weiterentwickelt werden. Insbesondere werden die Kriterien für die abstrakte und konkrete Risikoanalyse gemäß des LkSG überprüft.
  2. Vorbeugende Maßnahmen bei unseren Zulieferern - Auf der Grundlage der Allegion-Risikoanalyse hat Allegion einen entsprechenden Maßnahmenkatalog entwickelt. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können wir das Risiko potenzieller Verletzungen von Menschenrechten und des Umweltschutzes und rechtlicher Interessen bei unseren Zulieferern verringern.Bei Zulieferern, bei denen Allegion ein erhöhtes Risikopotenzial festgestellt hat, erwarten wir vor allem folgendes:
    • Berücksichtigung unserer Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz bei der Auswahl eines direkten Zulieferers,
    • die vertragliche Anerkennung und Einhaltung des Allegion-Verhaltenskodex für Zulieferer,
    • die Durchführung von Schulungen von Zulieferern und
    • die Vereinbarung individueller Präventiv- oder Abhilfemaßnahmen, wie etwa die Durchführung von Bewertungen von Zulieferern.
  3. Abhilfemaßnahmen bei unseren Zulieferern - Bei bekannten Verstößen gegen einen Menschenrechts- oder Umweltstandard bei einem direkten oder indirekten Zulieferer wird Allegion unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten, um diese Verstöße zu beenden.Bei (drohenden) Verstößen im Geschäftsbereich von direkten Zulieferern werden wir darauf hinwirken, dass die verantwortlichen Einkaufsleiter gemeinsam mit den betroffenen Zulieferern unverzüglich einen Korrekturmaßnahmenplan und einen dazugehörigen Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung (bzw. Vermeidung) des Verstoßes erstellen und dessen nachhaltige Umsetzung überwachen, wenn die Geschäftsbeziehung fortgesetzt werden soll. Alternativ wird gemeinsam mit anderen Unternehmen im Rahmen von Brancheninitiativen und Industriestandards versucht, die Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Verursacher zu erhöhen, um menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Verpflichtungen zu beenden. Erforderlichenfalls kann die Geschäftsbeziehung mit dem Zulieferer vorübergehend ausgesetzt werden, während Anstrengungen zur Risikominimierung unternommen werden.
    Bei indirekten Zulieferern erstellt Allegion bei begründeter Kenntnis eines (drohenden) Verstoßes einen Aktionsplan zur Beendigung oder zur Verhinderung und Minimierung von Menschenrechts- oder Umweltverstößen und sorgt für dessen Umsetzung. Darüber hinaus sind weitere präventive Maßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern, wie z. B. die Durchführung von Überprüfungen von Zulieferern, die Einbindung der Unterstützung von Zulieferern bei der Vorbeugung und Vermeidung eines Risikos oder die Durchführung von branchenspezifischen oder branchenübergreifenden Initiativen zur Risikominimierung.
    Nach dem Grundsatz „Hilfe vor Kündigung“ behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung mit direkten Zulieferern zumindest in Ausnahmefällen nach den Bestimmungen des LkSG zu kündigen. Zu diesen Ausnahmefällen gehören:

    • Sehr schwere Verstöße gegen das LkSG,
    • keine Abhilfe durch durchgeführte Maßnahmen nach Ablauf der festgelegten Frist und
    • keine Verfügbarkeit milderer Mittel und keine Aussicht auf Erfolg bezüglich der Erhöhung der Einflussmöglichkeiten.

10. Unsere Verpflichtung zur Umsetzung dieser Grundsatzerklärung

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Tochtergesellschaften der Allegion Deutsche Holding GmbH sowie für alle Mitglieder der Geschäftsführung, Manager, Arbeitnehmer und alle anderen Mitarbeiter. Darüber hinaus fördern wir aktiv die Kommunikation der Richtlinien und der Vereinbarungen, die unserer Erklärung zugrunde liegen. Diese Grundsatzerklärung wird von der Geschäftsführung der Allegion Deutsche Holding GmbH beschlossen und vom Menschenrechtsbeauftragten mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen auf ihre Gültigkeit überprüft und bei Bedarf aktualisiert, z. B. auf der Grundlage der jährlichen oder anlassbezogen durchgeführten Risikoanalyse oder aufgrund sonstiger Erkenntnisse - z. B. aus dem Beschwerdeverfahren - zu Menschenrechts- oder Umweltrisiken. Diese Erklärung wird unseren Arbeitnehmern und relevanten Interessengruppen über das Intranet und externen Interessengruppen über unsere Unternehmenswebsite zur Verfügung gestellt. Wir bieten allen Arbeitnehmern Schulungen an, um sie dafür zu sensibilisieren, wie sie mit den in der Grundsatzerklärung enthaltenen Erwartungen bezüglich von Menschenrechten und Umwelt umgehen.

11. Meldung von möglichem Fehlverhalten im Rahmen von Beschwerdeverfahren

Allegion hat ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Beschwerdeverfahren für alle Gruppengesellschaften, alle Zulieferer und Dritte eingerichtet, um Verstößen gegen Gesetze und konzerninterne Regelungen/Richtlinien/Kodizes oder möglichen Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltrechtsverpflichtungen frühzeitig entgegenzuwirken und Schaden von unseren Arbeitnehmern, Zulieferern und Geschäftspartnern abzuwenden oder diesen zu verringern.

Die auf diese Weise eingegangenen Meldungen werden an unsere Compliance-Organisation weitergeleitet und weiterverfolgt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass relevante Informationen, die von Allegion-Arbeitnehmern und externen Parteien, wie z. B. unseren direkten und indirekten Zulieferern oder deren Arbeitnehmern, gemeldet werden, empfangen und verarbeitet werden können. Die mit der Bearbeitung der Meldungen und der Erörterung des Sachverhalts betrauten Personen sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie erfüllen ihre Aufgaben selbständig und sind nicht an Weisungen gebunden.

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht auf Wunsch eine anonyme, barrierefreie und weltweite Einreichung von Beschwerden. Jeder Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung, sofern er alle erforderlichen Angaben gemacht hat. Im Rahmen des Verfahrens wird sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt wird. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers ist geschützt, es sei denn, der Hinweisgeber ist anonym geblieben. Bei nachweislichen Verstößen werden geeignete disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus wird der Hinweisgeber vor Diskriminierung und Strafen für die Bereitstellung von Informationen geschützt. Dementsprechend duldet Allegion keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschwerdeführer und ist bestrebt, solche Maßnahmen durch umfassende Aufklärung zu verhindern. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Compliance-Verstöße geahndet.

Beschwerden werden zentral über verschiedene Meldekanäle entgegengenommen, die über den folgenden Link aufgerufen werden können: Allegion Ethik & Compliance HelpLine - Powered by Convercent.

12. Dokumentation und Berichterstattung

Allegion berichtet jährlich der zuständigen Behörde und auf seiner Website über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt im vergangenen Geschäftsjahr.

Darüber hinaus dokumentiert Allegion laufend die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten. Die Dokumentation der in dieser Erklärung beschriebenen Prozesse erfolgt durchgängig dezentral und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.

13. Regelmäßige Überprüfung

Die vorgenannten Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß dem LkSG werden regelmäßig - mindestens einmal jährlich - und anlassbezogen überprüft. Die Risikoanalyse für die einzelnen verbotenen Handlungen gemäß dem LkSG umfasst auch eine kontinuierliche Überwachung der Risikoentwicklung.

Die Ergebnisse der Verarbeitung von Informationen aus dem Beschwerdeverfahren werden bei der Überarbeitung der Verfahren berücksichtigt.

Die Geschäftsführung der Allegion Deutsche Holding GmbH